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   LG Neuruppin, 02.05.2000 - 4 T 34/00   

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https://dejure.org/2000,33975
LG Neuruppin, 02.05.2000 - 4 T 34/00 (https://dejure.org/2000,33975)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 02.05.2000 - 4 T 34/00 (https://dejure.org/2000,33975)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 4 T 34/00 (https://dejure.org/2000,33975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 13; SGG § 51 Abs. 2 S. 2
    Bürgerlicher Rechtsstreit zwischen ambulantem Pflegedienst und Pflegebedürftigem über dessen Eigenanteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 591
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.08.1996 - 3 BS 1/96

    Rechtsweg bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung,

    Auszug aus LG Neuruppin, 02.05.2000 - 4 T 34/00
    Auch die vom AG zitierte Entscheidung des BSG vom 8.8.1996 (VersR 1998, 486) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Saarbrücken, 27.06.2008 - 5 W 74/08

    Heimvertrag: zuständiges Gericht bei einer Entscheidung über die Erstattung

    Das ändert nichts an der Rechtsnatur des Heimvertrages als eines privatrechtlichen Vertrages (vgl. BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (36); ebenso für einen ambulanten Pflegedienst: LG Neuruppin, VersR 2002, 591 (592); Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer-Keller, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage, § 51 SGG, Rdnr. 27b).

    Auch dies setzt voraus, dass es sich es sich um eine Streitigkeit aus dem Pflegeversicherungsverhältnis selbst handelt (vgl. LG Neuruppin, VersR 2002, 591 (592)) oder doch zumindest die Vorschriften des SGB XI zur Klärung der maßgeblichen Rechtsfragen heranzuziehen sind (vgl. BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (35)).

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